• 2002 | Einsetzung einer nationalen Klimakommission

    Inhalt

    Der Klimaschutz ist größtenteils eine regionale Zuständigkeit, die auf föderaler Ebene ausgehandelt wird.

    Im Jahr 2002 wurde durch ein Kooperationsabkommen zwischen dem Föderalstaat, der Flämischen Region, der Wallonischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt die Nationale Klimakommission geschaffen, um dem UNFCCC und dem Kyoto-Protokoll nachzukommen, wonach alle Länder einen nationalen Klimaplan haben, diesen umsetzen und ihre Netto-Treibhausgasemissionen melden müssen.

  • 2002 | Einsetzung einer nationalen Klimakommission

    Das Kooperationsabkommen wurde von folgenden Parteien ausgearbeitet:

    Der Föderalstaat, vertreten durch den für Mobilität und Verkehr zuständigen Minister, den für Umwelt zuständigen Minister und den für Energie zuständigen Staatssekretär

    Die Flämische Region, vertreten durch die Flämische Regierung, in der Person ihres Ministerpräsidenten, des Flämischen Umweltministers und des Flämischen Energieministers;

    Die Wallonische Region, vertreten durch die wallonische Regierung, in der Person ihres Ministerpräsidenten, des wallonischen Ministers für Umwelt und des wallonischen Ministers für Energie;

    Die Region Brüssel-Hauptstadt, vertreten durch die Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt in der Person ihres Ministerpräsidenten, des Brüsseler Umweltministers, des Brüsseler Energieministers und des Brüsseler Staatssekretärs für Energie.

  • 2002 | Einsetzung einer nationalen Klimakommission

    Maßnahmen

    Die nationale Klimakommission ist für das Klimamanagement in Belgien zuständig. Ihre 2 Hauptaufgaben sind:

    Berichterstattung an das UNFCC und die EU über die Treibhausgasemissionen Belgiens (Treibhausgasinventare). Zu diesem Zweck sammelt die Nationale Klimakommission Treibhausgasdaten aus jeder Region (und zusätzliche Daten von der Föderalregierung) und verbindet sie, um die nationalen Berichte zu erstellen.

    Unterstützung der verschiedenen Regierungen (auf föderaler und regionaler Ebene) bei der Ausarbeitung des Nationalen Klimaplans in Zusammenarbeit mit der erweiterten interministeriellen Konferenz. Der Plan wird dann von den verschiedenen Regierungen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten genehmigt.

  • 2002 | Einsetzung einer nationalen Klimakommission

    Fakten

    Das Sekretariat der Nationalen Klimakommission wird von der Interregionalen Umweltzelle (IRCEL-CELINE) geführt. Das bedeutet auch, dass IRCEL-CELINE die Stelle ist, die die Treibhausgasinventare der Regionen sammelt und sie zu einem belgischen Inventar zusammenstellt, das dem UNFCCC und der EU gemeldet wird. (Art. 21 des Kooperationsabkommens).

    Die belgischen Regionen verfügen derzeit nicht über ein harmonisiertes Buchführungssystem zur Messung und Registrierung von Treibhausgasemissionen. Die Nationale Klimakommission hat den Auftrag, diese Methoden nach Möglichkeit zu harmonisieren (Kapitel II, Art. 9), was bisher noch nicht geschehen ist (siehe Koalitionsvereinbarungen 2019).