• 2019 | Koalitionsvereinbarungen

    Bundesstaat

    Der belgische Koalitionsvertrag unterstreicht die Klimaneutralität bis 2050.

     

     

    Zielsetzungen


    DER KOALITIONSVERTRAG

    Treibhausgasemissionen

    - 55%
    bis 2020 im Vergleich zum Referenzjahr 2005
    -
    bis 2050 (klimaneutral)

  • 2019 | Koalitionsvereinbarungen

    Diese Grafik vergleicht das Emissionsreduktionsziel aus der flämischen Koalitionsvereinbarung mit dem des nationalen Energie- und Klimaplans (2019). Der flämische Koalitionsvertrag in 2019 enthielt kein Ziel für 2030, sondern nur ein langfristiges Reduktionsziel für 2050.

    Im Anschluss an die COP26 im Jahr 2021 hat die flämische Regierung ihre Position überdacht und ein Emissionsreduktionsziel von -40% für 2030 im Vergleich zu 2005 festgelegt.

    Zu beachten ist, dass es in Flandern kein Klimagesetz gibt.

     

  • 2019 |Koalitionsvereinbarungen

    Die Koalitionsvereinbarung der Region Brüssel-Hauptstadt aus dem Jahr 2019 steht im Einklang mit dem Ziel für 2030, das in dem im selben Jahr vorgelegten nationalen Energie- und Klimaplan festgelegt wurde.

    Die Ziele der Region Brüssel-Hauptstadt im Koalitionsvertrag von 2019 werden 2021 in das 2013 entworfene Klimadekret aufgenommen, wodurch die Ziele rechtsverbindlich werden.

    Zielsetzungen


    Treibhausgasemissionen

    -40%
    Bis 2030 im Vergleich zum Basisjahr 2005
    -67 %
    bis 2040 im Vergleich zum Basisjahr 2005
    -90%
    bis 2050 (klimaneutral)
  • 2019 | Koalitionsvereinbarungen

    Wallonie

    Die Koalitionsvereinbarung der wallonischen Region von 2019 erhöht das Ziel der Emissionsreduzierung bis 2030 auf -55 % im Vergleich zu 2005, während das Ziel für 2030 im nationalen Energie- und Klimaplan nur bei -37,5 % lag.

    Wichtig ist, dass im wallonischen Klimadekret von 2014 derzeit nur die Ziele für 2020 und 2050 aufgeführt sind und das überarbeitete 2030-Ziel der Koalitionsvereinbarung noch nicht enthalten ist.

     

    Zielsetzungen


    Treibhausgasemissionen

    -55%
    bis 2030 im Vergleich zum Referenzjahr 2005
    -80 bis -95%
    bis 2050
  • 2019 | Koalitionsvereinbarungen

    Fakten

    Koalitionsvereinbarungen sind Absichtserklärungen, d.h. sie sind nicht bindend. Konkret bedeutet dies, dass eine Regierung nicht verpflichtet ist, die Ziele, die sie in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt hat, zu verwirklichen.

    Beachten Sie, dass es in Belgien kein föderales Klimagesetz gibt. Flandern hat auch kein regionales Klimagesetz. Die Region Brüssel-Hauptstadt und Wallonien haben jedoch ein Klimagesetz. Diese Regionen sind daher rechtlich verpflichtet, ihre jeweiligen THG-Emissionsreduktionsziele zu erfüllen.

    Beachten Sie auch, dass verschiedene belgische Universitäten (UA, UGent, ULB/VUB, KULeuven) versucht haben, ein spezielles Klimagesetz zu verabschieden. Der Versuch war bisher nicht erfolgreich.