• 2015 | The Paris Agreement - COP 21 - Parijs

    Inhalt

    Dieses zweite historische Abkommen tritt die Nachfolge des Kyoto-Protokolls an und legt fest, dass die globale Erwärmung deutlich unter 2°C und maximal 1,5°C bleiben muss.

    Es besagt auch, dass politische Vereinbarungen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen sollen, um dieses Ziel zu erreichen. Da diese Erkenntnisse mit der Zeit immer konkreter werden, erstellt jedes Land fünfjährige Energie- und Klimapläne, mit denen es seinen "national festgelegten Beitrag" (NDC, in % Emissionsreduktion) erreicht. Auf diese Weise können die Ziele angepasst werden.

    Das Abkommen ist völkerrechtlich verbindlich, aber nicht einklagbar.

  • 2015 | The Paris Agreement - COP 21 - Paris

    2014 & 2021

    Auf europäischer Ebene wurde die Vereinbarung in

    (a) das "2030 European Climate & Energy Framework" (2014) und dann in

    (b) den "European Green Deal" (2021) mit dem ersten europäischen Klimagesetz umgesetzt.

    Sowohl der Rahmen 2030 als auch der Green Deal enthalten Ziele für Belgien (siehe 2021).

  • 2015 | The Paris Agreement - COP 21 - Paris

    Maßnahmen

    Mit dem Pariser Abkommen haben die Länder einen "erweiterten Transparenzrahmen" geschaffen, um die Fortschritte bei den Klimaschutzmaßnahmen besser verfolgen und verstehen zu können.

    Das Pariser Abkommen sieht vor, dass alle "Vertragsparteien" nationale 5-Jahres-Klimapläne erstellen müssen. In diesen Plänen müssen die Länder darlegen, wie sie ihre Ziele erreichen wollen, und auch über ihre jährlichen Treibhausgasemissionen berichten.

    Im Pariser Abkommen ist auch festgelegt, wie diese Treibhausgasinventare erstellt werden sollen.

  • 2015 | The Paris Agreement - COP 21 - Paris

    Fakten

    Anders als das Kyoto-Protokoll enthält das Pariser Abkommen keine länderspezifischen Ziele für die Begrenzung des Temperaturanstiegs auf maximal 1,5°C. Es verweist jedoch ausdrücklich auf die Notwendigkeit wissenschaftlicher Erkenntnisse und die anschließende Festlegung (inter)nationaler Emissionsziele. Das Pariser Abkommen verweist jedoch ausdrücklich auf die Notwendigkeit wissenschaftlicher Erkenntnisse und die unmittelbare Umsetzung der sich daraus ergebenden (inter)nationalen Emissionsziele.

    Die Klimaklage gegen die Regionen und die Föderalregierung beginnt.

    Zu beachten ist, dass das URGENDA-Verfahren, der Klimafall in den Niederlanden, zu dem Ergebnis kam, dass die nationalen Ziele der Niederlande nicht ausreichend sind. Der dortige Richter entschied, dass sich die Niederlande an das Pariser Abkommen halten müssen, in dem ausdrücklich festgelegt ist, dass die nationalen Reduktionen aus wissenschaftlichen Erkenntnissen abgeleitet werden müssen. Die Niederlande sind daher verpflichtet, ihre Reduktionsziele auf die Wissenschaft und nicht auf politische Verhandlungen zu stützen. Folglich sind die Niederlande auch das erste Land, das eine ehrgeizige Klimapolitik verfolgt.